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Rauchmelder

Neu in Thüringen

06.03.2014 – Der Thüringer Landtag hat eine Änderung der Thüringer Bauordnung beschlossen, nach der nun ab 2019 auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein müssen.


Jetzt ist es amtlich – ab dem 1. Januar 2019 müssen alle Wohnungen im Freistaat Thüringen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, neu hinzugekommen ist die Rauchmelder Pflicht für vorhandene Wohnungen. Bisher galt die Pflicht nur für Neu- und Umbauten.

 

Der Vorsitzende des Thüringer Feuerwehr-Verbandes Lars Oschmann erklärt, dass mit der vom Landtag verabschiedeten neuen Bauordnung die Forderung des Verbandes umgesetzt wurde. Außerdem begrüßt er die verkürzte Übergangsfrist. Drei Jahre früher als ursprünglich von der Großen Koalition geplant, wird die flächendeckende Rauchmelder Pflicht nun in Kraft treten.

 

Oschmann beklagte, dass die Feuerwehren im Freistaat bei Wohnungsbränden immer wieder nur noch Tote bergen können. Viele von ihnen hätten während des Schlafes den Brand in ihrer Wohnung nicht gemerkt und den giftigen Rauch eingeatmet. Durch den Einsatz von Rauchmeldern könnten Menschenleben gerettet werden.

Hier der Wortlaut der Ergänzung der Thüringer Bauordnung (§ 46):
,,(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.

 

 

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